Abfüllung definieren
Die zweite Frage ist:
Für welche Artikel oder Warengruppen müssen Sie die verkauften Mengen (in Liter oder Hektoliter) nachvollziehen können?
Bei WHK- oder EAV-pflichtigen Betrieben gilt dies für alle Weine und Spirituosen. Bei allen anderen Artikeln betrachten wir dies als wünschenswert. Es hat aber einen Mehraufwand beim Einrichten zur Folge. Nehmen wir als Beispiel die Mehrwegflasche zu Fr. -.30. Diese kann sein:
0.3 l Bierflasche
0.33 l Bierflasche
0.35 l Passugger-Flasche
0.5 l Bierflasche
1 l Weinflasche
etc.
Alle diese Flaschengrössen müssen Sie in der Tabelle Abfüllungen erfassen und diesen den zu verrechnenden Gebinde-Artikel Flasche zu Fr. -.30 zuweisen.
Alle Flaschengrössen ohne Depot erfassen Sie ebenfalls als Abfüllung, lassen aber die Felder für die Verrechnung der Abfüllung leer.