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Ein Steuerlager ist ein von der Alkoholsteuer befreites Lager für Spirituosen. Dieses ist von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu bewilligen und bedingt eine monatliche Abrechnung. Details entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie bei der EAV beziehen können.

Ein Steuerlager hat den Vorteil, dass weniger Kapital durch bezahlte Steuern auf unverkauften Spirituosen gebunden ist. Der Nachteil besteht in den administrativen Aufwendungen, die nur begrenzt durch Softwareeinsatz reduziert werden können.


Folgende Regeln sind zu berücksichtigen:

  • Das Steuerlager muss monatlich abgerechnet werden. Damit diese Abrechnung stimmt, müssen alle Bewegungen im Steuerlager jeweils monatlich abgeschlossen sein. Nach­trägliche Buchungen in eine Vorperiode sind nicht möglich und würden auf der Abrechnung eines Folgemonats erscheinen.
  • Schwund-Buchungen im Steuerlager sind besonders gekennzeichnet. In der Buchungsmaske erscheint ein zusätzliches Eingabefeld, worin die Art des Schwunds festgehalten wird.
  • Geschäftspartner, die ebenfalls Steuerlager führen, sind durch ein spezielles Feld auf der Adresse zu markieren. Bei Lieferungen zwischen Steuerlager-Betrieben entsteht keine Steuerpflicht.
  • Ausländische Lieferanten von Spirituosen sind zu markieren, wenn von diesen unversteuerte Spirituosen bezogen werden. Dasselbe gilt für ausländische Abnehmer


In den nachfolgenden Seiten finden Sie eine detailliertere Anleitung zum führen von Steuerlagern:

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