Gebindeartikel definieren
Klären Sie bitte zuerst folgende Frage ab:
Welche Gebinde möchten Sie in der Gebindeabrechnung auf Ihrem Beleg ausgewiesen haben?
Wenn Sie primär ganze Harassen verkaufen, dann werden Sie tendenziell eher folgende Aufstellung haben, also die Flaschendepots gleich in den Harass einrechnen:
Harass Mineral (12) zu Fr. 11.--
Harass Bier (24) zu Fr. 12.20
Harass Bier (20) zu Fr. 11.--
Flaschen zu Fr. -.30
Flaschen zu Fr. -.50
Dazu haben Sie vielleicht vorgedruckte Lieferscheine, so dass Sie bei der Entgegennahme von Leergebinde nur noch die Zahlen einsetzen müssen.
Im flaschenweisen Handel werden die Gebinde einzeln ausgewiesen:
Harass zu Fr. 5.--
Flaschen zu Fr. -.30
Flaschen zu Fr. -.50
Erfassen Sie nun als erstes im Artikelstamm alle Gebinde, die Sie ausgewiesen haben möchten. Der Artikeltyp ist dabei immer Gebinde und im Register Verkauf geben Sie den Gebindepreis ein.
VinX erlaubt die Verrechnung von MWST-pflichtigen Gebühren innerhalb der Gebindeabrechnung wie z.B. die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Dazu wurde ein neuer Artikeltyp „Gebühr“ definiert, welcher ebenfalls den Abfüllungen zugewiesen werden kann.