Sie haben die Möglichkeit, auf einem OP eine Fristverlängerung einzutrageneinzugeben. Die eingegebene Verlängerung wird beim Mahnwesen berücksichtigt.
Öffnen Sie dazu den OP über das Navigationsmenü Buchhaltung – Offene Posten und tragen Sie im Feld Fristverlängerung im Register Verlängerung/Raten die Offenen Posten, wechseln ins Register Raten / Verlängerung und tragen im Feld Fristverlängerung die Anzahl Tage ein, um welche die Frist verlängert werden soll.
Sobald Sie Ihren Eintrag Ihre Änderung speichern, wird das Mahndatum im Feld Mahndatum/Verlängert das Mahndatum verlängert bis um die entsprechende Anzahl Tage erhöht.
Der OP wird nun anhand dieses Datums in die Mahnläufe integriert.anhand des Datums Mahndatum verlängert bis in den Mahnläufen berücksichtigt:
Bei Verwendung der Option 'Zahlungsplan' sieht das Register Raten / Verlängerung leicht verändert aus. Die Zahlungsfrist kann entweder auf dem OP verlängert werden (passt das Fälligkeitsdatum aller Raten an) oder pro Rate (passt das Fälligkeitsdatum einer einzelnen Rate an).
Variante 1, Fristverlängerung auf dem OP:
Das Feld Fristverlängerung ist bei einem OP mit Raten nicht änderbar. Die Fristverlängerung erfolgt über das Feld Zusatzfrist in Tagen. Die darin eingegebenen Tage werden auf allen Raten berücksichtigt (Bildbeispiel: gewährte Zusatzfrist um 20 Tage):
Variante 2, Fristverlängerung auf den einzelnen Raten:
Die unter Zusatzfrist in Tagen eingegebenen Tage werden nur auf der entsprechenden Rate berücksichtigt, wobei die Fälligkeit der anderen Raten unverändert bleibt (Bildbeispiel: gewährte Zusatzfrist um 20 Tage):