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- Das Steuerlager muss monatlich abgerechnet werden. Damit diese Abrechnung stimmt, müssen alle Bewegungen im Steuerlager jeweils monatlich abgeschlossen sein. Nachträgliche Buchungen in eine Vorperiode sind nicht möglich und würden auf der Abrechnung eines Folgemonats erscheinen.
- Schwund-Buchungen im Steuerlager sind besonders gekennzeichnet. In der Buchungsmaske erscheint ein zusätzliches Eingabefeld, worin die Art des Schwunds festgehalten wird.
- Geschäftspartner, die ebenfalls Steuerlager führen, sind durch ein spezielles Feld auf der Adresse zu markieren. Bei Lieferungen zwischen Steuerlager-Betrieben entsteht keine Steuerpflicht.
- Ausländische Lieferanten von Spirituosen sind zu markieren, wenn von diesen unversteuerte Spirituosen bezogen werden. Dasselbe gilt für ausländische Abnehmer
Detailliertere Anleitung finden sie unter Steuerlager.