Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

  • Das Steuerlager muss monatlich abgerechnet werden. Damit diese Abrechnung stimmt, müssen alle Bewegungen im Steuerlager jeweils monatlich abgeschlossen sein. Nach­trägliche Buchungen in eine Vorperiode sind nicht möglich und würden auf der Abrechnung eines Folgemonats erscheinen.
  • Schwund-Buchungen im Steuerlager sind besonders gekennzeichnet. In der Buchungsmaske erscheint ein zusätzliches Eingabefeld, worin die Art des Schwunds festgehalten wird.
  • Geschäftspartner, die ebenfalls Steuerlager führen, sind durch ein spezielles Feld auf der Adresse zu markieren. Bei Lieferungen zwischen Steuerlager-Betrieben entsteht keine Steuerpflicht.
  • Ausländische Lieferanten von Spirituosen sind zu markieren, wenn von diesen unversteuerte Spirituosen bezogen werden. Dasselbe gilt für ausländische Abnehmer


Detailliertere Anleitung finden sie unter Steuerlager.